Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Mit der Verabschiedung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) im Jahre 1957 wollte der Gesetzgeber den Kapitalmarkt beleben und für Kleinanleger die Möglichkeit schaffen, mittels der Kapitalanlage in Investmentfonds die Vorteile (Diversifikation, professionelles Anlagemanagement) zu realisieren, die sonst nur Großanlegern zukommen. Bei der Besteuerung der Fondserträge sollte der Investmentsparer ausdrücklich so gestellt werden, als ob er die entsprechenden Wertpapiere direkt besessen hätte, was allerding nicht konsequent umgesetzt wurde und gerade Großanlegern Gestaltungsspielräume eröffnet. Die Motive der am Investmentwesen Beteiligten werden dargestellt und daraufhin untersucht, welche Einflüsse von ihnen auf diese Form der Kapitalmarktregulierung ausgehen.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96